So wird der Krankenkassenbeitrag von Rentnern berechnet

Wenn Sie in Rente sind, bleibt die Krankenversicherung weiterhin wichtig – und ihre Finanzierung bleibt einfach geregelt. Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt derzeit 14,6 Prozent Ihrer Rente. Dieser Satz ist für alle gesetzlichen Krankenkassen einheitlich, unabhängig davon, bei welcher Kasse Sie versichert sind.

Die gute Nachricht: Die Last wird geteilt. Die Hälfte des Beitrags – also 7,3 Prozent – zahlen Sie selbst, die andere Hälfte übernimmt die Rentenversicherung. Das bedeutet, dass Ihr eigener Anteil direkt von Ihrer monatlichen Rente abgezogen wird. Der Rest wird von der Deutschen Rentenversicherung übernommen und gemeinsam mit Ihrem Teil an Ihre Krankenkasse überwiesen.

Wichtig zu wissen: Diese Regelung gilt für die Kranken- und die Pflegeversicherung. Bei der Pflegeversicherung zahlen Rentner ohne Kinder einen etwas höheren Satz, aber auch hier beteiligt sich die Rentenversicherung an den Kosten. Die genaue Höhe Ihres Beitrags hängt also von Ihrer Rente und Ihrer individuellen Situation ab – etwa ob Sie kinderlos sind oder freiwillig versichert sind.

Die Abwicklung läuft automatisch. Sie müssen nichts extra tun, solange Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Die Rentenversicherung kümmert sich um den Rest. So bleibt die Abrechnung für Rentner transparent und überschaubar – ohne lästigen Papierkram.

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