Wie das Finanzamt von einem Wohnrecht erfährt
Wenn ein Wohnrecht ins Grundbuch eingetragen wird, bekommt das Finanzamt dies automatisch mit. Das liegt daran, dass Grundbuchänderungen an die Finanzbehörden gemeldet werden – so auch beim Eintrag eines Wohnrechts. Viele fragen sich daher zu Recht: Hat das steuerliche Konsequenzen?
Ein Wohnrecht selbst ist für den Berechtigten in der Regel kein steuerbarer Zufluss im Sinne der Einkommensteuer. Das bedeutet: Wer ein Wohnrecht hat, muss darauf keine Miete zahlen und auch keine Einkommenssteuer leisten. Doch bei Schenkungen oder Erbschaften sieht es anders aus.
Erbschafts- und Schenkungssteuer können anfallen, wenn ein Wohnrecht jemandem unentgeltlich überlassen wird – etwa von Eltern an Kinder oder zwischen anderen Angehörigen. Der Wert des Wohnrechts wird dann vom Finanzamt geschätzt, basierend auf Alter, Immobilienwert und sonstigen Faktoren. Je nach Höhe kann das zu einer erheblichen Steuerlast führen, besonders wenn Freibeträge bereits ausgeschöpft sind.
Daher lohnt es sich, bei der Übertragung eines Wohnrechts frühzeitig mit einem Steuerberater zu sprechen. So vermeidet man böse Überraschungen und kann rechtzeitig handeln. Denn eines ist sicher: Das Finanzamt bekommt es sowieso mit – spätestens, wenn das Recht im Grundbuch steht.
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