Beiträge für freiwillig gesetzlich Versicherte: Was Selbstständige wissen müssen
Wer selbstständig ist oder nicht mehr pflichtversichert, kann sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) anmelden. Der monatliche Beitrag hängt dabei vom Einkommen und dem Anspruch auf Krankengeld ab.
Die Mindestbemessungsgrundlage liegt bei 1.178,33 Euro pro Monat. Wer keinen Anspruch auf Krankengeld hat, zahlt als Mindestbeitrag aktuell 185,00 Euro im Monat. Wer hingegen Krankengeld beanspruchen möchte, zahlt etwas mehr – nämlich 192,07 Euro monatlich. Diese Beiträge basieren auf dem durchschnittlichen Satz der gesetzlichen Krankenversicherung, der sich je nach Kasse leicht unterscheiden kann.
Freiwillig Versicherte sollten beachten, dass sie ihren Beitrag selbst vollständig tragen – Arbeitgeberzuschüsse entfallen. Allerdings können sie in der Regel ihre Beitragsbemessung bis zu einer bestimmten Höchstgrenze selbst wählen, was je nach Einkommenssituation sinnvoll sein kann. Selbstständige mit niedrigem Einkommen profitieren oft vom Mindestsatz, da er eine kostengünstige Absicherung ermöglicht.
Wichtig ist auch: Der Beitrag kann je nach gewählter Krankenkasse und Zusatzleistungen variieren. Wer sich unsicher ist, sollte sich direkt bei seiner Kasse beraten lassen, um die passende Lösung zu finden.
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