Wie hoch ist der Freibetrag bei einer Erbschaft?
Wenn ein Angehöriger verstirbt und sein Vermögen vererbt, fragen sich viele: Wie viel bleibt mir eigentlich steuerfrei? In Deutschland gibt es sogenannte Freibeträge bei der Erbschaftsteuer – also Beträge, die steuerfrei bleiben. Diese hängen stark von der Verwandtschaft zum Verstorbenen ab.
Kinder und Stiefkinder können bis zu 400.000 Euro steuerfrei erben. Zusätzlich dürfen sie 41.000 Euro für Hausrat, Kleidung oder persönliche Gegenstände behalten, ohne dass Steuern anfallen. Auch die Kinder eines verstorbenen Stiefkindes profitieren vom gleichen Freibetrag.Bei Enkeln beträgt der Freibetrag 200.000 Euro – immer noch eine beträchtliche Summe. Etwas geringer fällt er für Eltern und Großeltern aus: Sie dürfen 100.000 Euro erben, ohne Erbschaftsteuer zahlen zu müssen. Für Hausrat und ähnliches sehen sie 12.000 Euro steuerfrei.
Wichtig ist: Diese Beträge gelten pro Erbe und pro Erbfall. Das heißt, wenn mehrere Personen erben, erhöht sich der steuerfreie Gesamtbetrag entsprechend. Wer jedoch nicht zur Familie gehört – etwa Lebenspartner oder Freunde –, hat nur einen Freibetrag von 20.000 Euro.
Da die Regelungen komplex sein können, lohnt es sich oft, einen Steuerberater hinzuzuziehen. Denn wer die Freibeträge richtig nutzt, kann unter Umständen viel Geld sparen.
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