Grundfreibetrag für Verheiratete: So viel bleibt steuerfrei
Wenn es um die Steuer geht, spielt der Grundfreibetrag eine wichtige Rolle – besonders für verheiratete Paare. Er legt fest, wie viel Einkommen im Jahr steuerfrei bleibt. Verheiratete dürfen den doppelten Grundfreibetrag nutzen, was einen deutlichen Vorteil gegenüber Ledigen bedeutet.
Im Jahr 2022 betrug der Grundfreibetrag für verheiratete Paare 20.694 Euro. Jeder Partner hatte damit einen Freibetrag von 10.347 Euro. Das bedeutet: Ein Paar konnte gemeinsam bis zu diesen Betrag verdienen, ohne Einkommensteuer zahlen zu müssen.
Seitdem wurde der Freibetrag angehoben. Für 2023 lag er bei 10.908 Euro pro Person – bei Ehepaaren also 21.816 Euro gemeinsam steuerfrei. Noch besser sieht es 2024 aus: Dann beträgt der Grundfreibetrag für Singles 11.604 Euro, was bei Verheirateten auf stolze 23.208 Euro gemeinsames steuerfreies Einkommen hinausläuft.
Diese Erhöhungen sind Teil der sogenannten kalten Progression, bei der der Staat regelmäßig Anpassungen vornimmt – oft mit Verzögerung. Dennoch profitieren Paare deutlich von der Zusammenveranlagung, da sie doppelt vom Grundfreibetrag profitieren. Für viele Familien und Ehepaare ist das eine erhebliche Entlastung.
Es lohnt sich daher, die Entwicklungen im Auge zu behalten – gerade bei der Steuererklärung. Wer den Grundfreibetrag voll ausschöpft, kann oft bares Geld sparen.
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