Wie viel kann man steuerfrei verschenken?

Wenn es um das Verschenken von Vermögen geht, spielt die Schenkungsteuer eine wichtige Rolle. Doch zum Glück gelten in Deutschland großzügige Freibeträge, die je nach Verwandtschaftsgrad variieren. Das bedeutet: Innerhalb bestimmter Grenzen sind Schenkungen komplett steuerfrei.

Verheiratete Partner können sich gegenseitig bis zu 500.000 Euro schenken, ohne dass Steuern anfallen. Dieser Betrag liegt deutlich höher als bei anderen Verwandten – ein Vorteil der Ehe für die Vermögensübertragung.

Eltern dürfen ihren Kindern steuerfrei bis zu 400.000 Euro übertragen. Wer bereits vor Jahren einmal etwas geschenkt hat, sollte wissen: Diese Freibeträge gelten jeweils pro zehn Jahre. Das heißt, nach einem Jahrzehnt kann man erneut von der Steuerbefreiung profitieren.

Bei Enkelkindern liegt die Freigrenze bei 200.000 Euro pro Großelternteil. Das kann besonders sinnvoll sein, wenn man frühzeitig Vermögen an die nächste Generation weitergeben möchte – etwa für den Kauf einer Immobilie oder die Ausbildung.

Die Freibeträge für Schenkungen an Eltern und Großeltern sind mit jeweils 20.000 Euro deutlich niedriger. Auch hier gilt: Alle zehn Jahre kann erneut geschenkt werden, ohne dass Finanzamt zuschlägt.

Wichtig ist, dass Schenkungen richtig dokumentiert werden – idealerweise mit einer notariellen Urkunde. So vermeidet man später Streitigkeiten und sichert die steuerfreie Behandlung ab. Bei größeren Beträgen oder komplexen Verhältnissen lohnt sich ein Gespräch mit einem Steuerberater oder der Sparkasse, um alle Möglichkeiten optimal zu nutzen.

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