Wie hoch sind die Steuern bei Geldgeschenken?

Wenn du einem Angehörigen oder Freund Geld schenkst, fragst du dich vielleicht, ob dafür Steuern anfallen. Die gute Nachricht: Es gibt Freibeträge, die je nach Verwandtschaftsgrad variieren. Jede Person hat mindestens einen Freibetrag von 20.000 Euro innerhalb von zehn Jahren. Das bedeutet: Wenn du jemandem bis zu dieser Summe schenkst, musst du keine Schenkungsteuer zahlen – egal ob es sich um einen Sohn, eine Schwester oder einen Bekannten handelt.

Enge Familienmitglieder profitieren allerdings von höheren Freibeträgen. So dürfen Ehepartner und eingetragene Lebenspartner bis zu 500.000 Euro steuerfrei erhalten, Kinder sogar bis zu 400.000 Euro alle zehn Jahre. Bei Eltern und Großeltern liegt der Freibetrag bei 400.000 Euro, bei Geschwistern bei 20.000 Euro und bei Schwiegerkindern oder Stiefkindern bei 40.000 Euro.

Erst wenn der Betrag über den jeweiligen Freibetrag hinausgeht, wird die Schenkungsteuer fällig. Die Höhe der Steuer hängt dann nicht nur vom Betrag ab, sondern auch von der Steuerklasse des Beschenkten. Die Abgaben werden in Staffelungen berechnet und können je nach Nähe der Beziehung erheblich variieren.

Wichtig ist außerdem: Die Schenkung muss fristgerecht beim Finanzamt angezeigt werden – spätestens innerhalb von drei Monaten nach Zahlung, wenn der Betrag über 20.000 Euro liegt. Auch wenn keine Steuer anfällt, kann eine Meldung nötig sein. Wer unsicher ist, sollte sich besser an einen Steuerberater wenden – so vermeidet man unangenehme Überraschungen später.

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