Wie der Familienbonus Plus beantragt wird

Eltern in Österreich können seit einigen Jahren den Familienbonus Plus in Anspruch nehmen, um die finanzielle Belastung durch die Kinderbetreuung zu erleichtern. Dieser Betrag mindert direkt die Einkommensteuer und kann jährlich bis zu 2.000 Euro pro Kind betragen.

Es gibt zwei Wege, den Familienbonus zu beantragen – am bequemsten direkt über den Arbeitgeber. Dazu genügt das Ausfüllen des Formulars E30, das bei der zuständigen Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber eingereicht wird. Sobald das Formular bearbeitet ist, wird der Bonus direkt in der Lohnabrechnung berücksichtigt. Das bedeutet, dass die Erhöhung des Nettoeinkommens bereits im laufenden Kalenderjahr spürbar wird.

Alternativ kann der Familienbonus Plus auch über die jährliche Steuererklärung geltend gemacht werden. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn kein regulärer Arbeitsverhältnis besteht oder die Antragstellung über den Arbeitgeber aus anderen Gründen nicht möglich ist.

Wichtig ist, dass der Anspruch grundsätzlich für jedes Kind besteht, das im Haushalt lebt und für das der Unterhalt gesichert wird. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Kind in Österreich lebt und betreut wird.

Alle notwendigen Formulare und aktuelle Informationen sind auf der offiziellen Plattform oesterreich.gv.at zu finden. Dort werden auch häufig gestellte Fragen verständlich beantwortet. Wer unsicher ist, sollte sich außerdem von der zuständigen Steuerberatungsstelle oder dem Finanzamt beraten lassen, um den vollen Anspruch nicht zu verpassen.

Siehe auch

Ausführliche Artikel

Verwandte Themen