Wie Sie eine Lastschrift zurückbuchen können

Wenn eine Lastschrift unberechtigt oder fehlerhaft von Ihrem Konto abgebucht wurde, können Sie diese in der Regel zurückholen lassen. Wichtig ist, schnell zu handeln – je früher Sie reagieren, desto höher sind die Chancen auf eine erfolgreiche Rückerstattung.

Schreiben Sie Ihre Bank an, entweder per Brief, E-Mail oder über das sichere Postfach im Onlinebanking. Geben Sie dabei klar an, um welche Abbuchung es geht: Nennen Sie den Betrag, das Datum der Lastschrift und den Empfänger. Auch Ihre Kontonummer und gegebenenfalls die Transaktions-ID helfen bei der Bearbeitung.

Bei vielen Banken können Sie die Rückbuchung heute direkt online beantragen. Im Bereich „Kontoumsätze“ finden Sie oft eine Funktion wie „Einwand erheben“ oder „Zahlung anfechten“. Ein Klick genügt, und die Bank prüft den Fall. Das ist besonders praktisch bei falschen Daueraufträgen oder dubiosen Abbuchungen.

Verwechseln Sie das nicht mit dem Widerruf einer Zahlung – das funktioniert nur, wenn Sie selbst den Auftrag erteilt haben und innerhalb weniger Tage reagieren. Bei unberechtigten Abbuchungen hingegen hat die Bank die Pflicht, Ihnen zu helfen.

Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass Verbraucher im Falle einer unberechtigten Lastschrift gut geschützt sind. Die Bank muss das Geld in den meisten Fällen zurückbuchen, besonders wenn der Abbuchungsberechtigte nicht identifiziert werden kann oder der Auftrag fehlerhaft ist. Bleiben Sie ruhig, dokumentieren Sie alles – und handeln Sie zeitnah.

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