Raucherpausen in der Arbeitszeit
Gesetzliche Regelung: Nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz gibt es keinen generellen Anspruch auf Raucherpausen. Raucherpausen gelten rechtlich nicht als gesetzliche Ruhepausen, sondern als Arbeitsunterbrechungen.
Nachholen der Zeit: Da es sich um unbezahlte Freizeit handelt, müssen Raucherpausen in der Regel nachgearbeitet oder von der Arbeitszeit abgezogen werden, sofern der Arbeitgeber dies so vorgibt.
Betriebliche Vereinbarungen: Arbeitgeber können Raucherpausen im Betrieb komplett verbieten, sie erlauben oder über elektronische Zeiterfassungssysteme separat erfassen lassen.
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