Wie lange dürfen Ukrainer in der EU bleiben?
Seit dem Beginn des Krieges in der Ukraine haben Millionen Menschen ihr Land verlassen. Um Schutzsuchenden unter die Arme zu greifen, hat die Europäische Union im März 2022 erstmals den vorübergehenden Schutz aktiviert – eine Maßnahme, die es ukrainischen Bürgerinnen und Bürgern erlaubt, sicher in den EU-Mitgliedstaaten zu leben.
Ukrainische Geflüchtete dürfen grundsätzlich **bis Ende Juni 2025** in den meisten EU-Ländern legal bleiben. Dieser Status wird je nach Land verlängert und bietet Zugang zu Arbeit, Bildung und medizinischer Versorgung. Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel automatisch verlängert, sodass Betroffene nicht jedes Mal neu beantragen müssen.
Neben dem Aufenthalt in dem Land, das sie zuerst aufgenommen hat, dürfen Ukrainer mit ihrer Aufenthaltserlaubnis auch reisen – allerdings mit Einschränkungen. Wie die Europäische Kommission klarmacht, gilt für viele von ihnen die sogenannte „90-in-180-Regel“: Sie dürfen innerhalb von 180 Tagen insgesamt 90 Tage in anderen Schengen-Staaten verbringen, ohne ein zusätzliches Visum zu beantragen.
Das bedeutet: Eine kurze Reise zu Besuchszwecken oder zum Arzt in einem Nachbarland ist möglich, aber ein längerer Aufenthalt oder die Suche nach Arbeit außerhalb des aufnehmenden Landes ist nicht automatisch erlaubt. Jeder EU-Staat regelt eigene Zugänge zum Arbeitsmarkt und zur Sozialhilfe, weshalb es von Vorteil ist, sich vor einer Weiterreise über die lokalen Bestimmungen zu informieren.
Der vorübergehende Schutz in der EU bietet eine wichtige Sicherheit – doch er ist kein Dauerzustand. Langfristige Perspektiven, Integration und die Möglichkeit, sich in Würde ein neues Leben aufzubauen, bleiben zentrale Herausforderungen für die Zukunft.
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