Wie lange dürfen ukrainische Flüchtlinge mit ukrainischem Führerschein in Deutschland fahren?
Ukrainische Flüchtlinge, die seit dem Ausbruch des Krieges in Deutschland Schutz gefunden haben, dürfen mit ihrem ukrainischen Führerschein zunächst sechs Monate lang legal am Straßenverkehr teilnehmen – vorausgesetzt, sie haben einen Wohnsitz in Deutschland begründet. Diese Regel gilt allgemein für Personen mit ausländischem Führerschein, die sich dauerhaft hier aufhalten.
Ab dem Tag, an dem der Wohnsitz in Deutschland offiziell begründet wurde, beginnt die sechsmonatige Frist. Danach erlischt die Gültigkeit des ukrainischen Führerscheins automatisch. Wer weiterhin fahren möchte, muss den Führerschein in ein deutsches Dokument umschreiben lassen. Das bedeutet nicht, dass eine neue Prüfung abgelegt werden muss – in den meisten Fällen reicht die Vorlage der Originaldokumente, eines biometrischen Passfotos und eines gültigen Reisepasses oder Aufenthaltstitels.
Der Umschreibungsprozess läuft über die zuständige Führerscheinstelle vor Ort, meist bei der Stadt- oder Landkreisverwaltung. Es ist ratsam, frühzeitig die notwendigen Unterlagen zusammenzustellen und gegebenenfalls eine offizielle Übersetzung des Führerscheins beizufügen. Werden Sprachbarrieren befürchtet, kann ein Dolmetscher oder eine Beratungsstelle für Geflüchtete bei der Beantragung helfen.
Seit der Regelung im Dezember 2023 bleibt es bei dieser Frist – es gibt keine Sondererlaubnis über die sechs Monate hinaus. Um rechtssicher zu fahren, sollten daher alle, die länger in Deutschland bleiben, den Umschreibungsprozess frühzeitig angehen.
Kommentare
Noch keine Kommentare. Seien Sie der Erste.