Wie lange hat man Anspruch auf Urlaubsabgeltung?

Wenn ein Arbeitsverhältnis endet, bleibt oft die Frage: Was passiert mit dem noch nicht genommenen Urlaub? In der Regel hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Urlaubsabgeltung für alle ungenutzten Urlaubstage – doch dieser Anspruch verjährt nicht sofort.

Laut dem Bundesarbeitsgericht beträgt die Verjährungsfrist für die Urlaubsabgeltung drei Jahre. Wichtig ist: Diese Frist beginnt normalerweise am Ende des Kalenderjahres, in dem das Arbeitsverhältnis beendet wurde. Das bedeutet: Wer im Jahr 2023 gekündigt wurde, muss bis spätestens Ende 2026 Anspruch auf die Abgeltung ungenutzten Urlaubs geltend machen.

Interessant ist, dass es für diesen Anspruch keine Rolle spielt, ob der Arbeitnehmer seine Mitwirkungspflichten – wie etwa die Vorlage von Unterlagen – erfüllt hat. Die Frist läuft unabhängig davon. Arbeitgeber müssen daher ihre Buchungen und Urlaubsabrechnungen über mehrere Jahre sorgfältig führen, um im Streitfall nachweisen zu können, was bereits bezahlt wurde.

Es lohnt sich also für ehemalige Mitarbeiter, frühzeitig zu prüfen, ob Ansprüche bestehen – besonders, wenn das Arbeitsverhältnis vor einigen Jahren endete, aber noch nichts über die Abgeltung entschieden wurde. Umgekehrt sollten Arbeitgeber sämtliche Zahlungen dokumentieren, um spätere Forderungen sachlich abweisen zu können.

Die Regelung macht deutlich: Auch nach dem Ausscheiden aus einem Unternehmen sind Rechte nicht sofort verloren – aber Handeln hat Vorrang vor Warten.

Siehe auch

Ausführliche Artikel

Verwandte Themen