Wie lange erhält man Krankengeld in der Schweiz?
Wenn man in der Schweiz arbeitsunfähig wird, fragt sich vielen: Wie lange bekommt man weiterhin Lohn? Die Antwort hängt vom Beschäftigungsdauer ab. Während der ersten 30 Tage der Krankheit zahlt der Arbeitgeber den Lohn weiter – das gilt unabhängig vom Beschäftigungsverhältnis.
Im ersten Anstellungsjahr beträgt die Dauer der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber insgesamt 30 Tage. Danach übernimmt in der Regel die Krankentaggeldversicherung der Berufskasse, sofern eine besteht. Viele Arbeitnehmende sind aber auch über die IV oder andere Versicherungen abgesichert.
Ab dem zweiten bis zum fünften Jahr bei derselben Firma steigt die Unterstützung auf 90 Tage. Der Arbeitgeber muss in dieser Zeit weiterhin den Lohn entrichten, vorausgesetzt die Anstellung besteht mindestens seit zwei Jahren. Ab dem sechsten Jahr verlängert sich die Lohnfortzahlung auf bis zu 180 Tage.
Wichtig ist: Diese Regelung gilt nur, wenn das Arbeitsverhältnis ununterbrochen andauert und der Arbeitnehmer weiterhin leistungspflichtig ist. Kurzarbeit oder befristete Verträge können die Ansprüche beeinflussen.
Die genauen Konditionen können je nach Arbeitsvertrag, Branchenlösung oder kantonaler Regelung leicht variieren. Deshalb lohnt es sich, den eigenen Vertrag oder die Personalabteilung zu konsultieren. Die offizielle Seite ch.ch bietet zudem klare Informationen zu Rechten und Pflichten bei Krankheit.
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