Wann kann ich mit 45 Beitragsjahren in Rente gehen?
Wenn Sie 1964 oder später geboren wurden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen bereits mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen – vorausgesetzt, Sie haben insgesamt 45 volle Kalenderjahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Diese Form der Altersrente heißt „Rente für besonders langjährig Versicherte“ und ist eine Möglichkeit, früher aus dem Berufsleben auszusteigen, ohne dass Rentenkürzungen (Abschläge) angerechnet werden.
Wichtig: Früher war es möglich, diese Rente bereits mit 63 Jahren zu beziehen. Doch seit einer Regelungsänderung gilt: Auch bei 45 Beitragsjahren rückt das mögliche Renteneintrittsalter nach hinten. Wer heute 45 Jahre Beitragszeit hat, muss trotzdem bis mindestens 65 warten, um abschlagsfrei in Rente zu gehen. Die genaue Regelung hängt auch vom individuellen Geburtsjahr ab – bei jüngeren Jahrgängen kann das Alter sogar leicht darüber liegen.Die 45 Jahre müssen nicht ununterbrochen sein. Zeiten wie Kindererziehung, Arbeitslosigkeit oder Ausbildung können unter bestimmten Bedingungen als Beitragszeit angerechnet werden. Es lohnt sich daher, rechtzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung einen aktuellen Versicherungsverlauf anzufragen, um Klarheit zu haben.
Wer vor dem Erreichen der 65 Jahre in Rente gehen möchte, hat weitere Wege – etwa die „Rente für langjährig Versicherte“ mit 63 Jahren, aber hier werden in der Regel Abschläge fällig. Wer also keine Einbußen in der monatlichen Rente hinnehmen möchte, sollte die 45 Beitragsjahre erreichen und bis mindestens 65 warten.
Kommentare
Noch keine Kommentare. Seien Sie der Erste.