Wann endet die finanzielle Unterstützung durch die Eltern?
Eltern sind gesetzlich verpflichtet, für das Wohl ihrer Kinder zu sorgen – und das nicht nur bis zum 18. Geburtstag. Laut § 1601 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) müssen sie den Lebensbedarf ihrer Kinder sicherstellen, solange die Kinder bedürftig und selbst nicht in der Lage sind, ihre Kosten zu tragen.
Das bedeutet: Auch nach der Volljährigkeit bleibt die Unterhaltspflicht oft bestehen. Besonders wenn das Kind studiert, eine Ausbildung macht oder aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann, müssen die Eltern weiterhin Beiträge leisten. Es gibt kein starres Endalter wie beim Kindergeld (25 Jahre), sondern eine individuelle Prüfung der Lebenssituation.
Entscheidend ist, ob das Kind „auf eigenen Füßen stehen“ kann. Das ist der Fall, wenn es eine eigenverdientes, ausreichendes Einkommen hat und unabhängig lebt. Selbst ein abgeschlossenes Studium reicht nicht immer – wenn etwa der Einstieg in den Beruf länger dauert, kann der Unterhalt weiterlaufen. Umgekehrt kann die Pflicht auch vor dem 25. Lebensjahr enden, wenn das Kind eine gut bezahlte Arbeit findet.
Wichtig: Bei Streitigkeiten entscheidet letztlich das Gericht, basierend auf Einkommen, Vermögen und Lebensumständen beider Seiten. Eltern sollten daher frühzeitig klären, welche Erwartungen bestehen – am besten im Gespräch mit ihren Kindern oder bei Bedarf mit juristischem Rat.
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