Wie oft kann man den Familienbonus beantragen?

Der sogenannte Familienbonus Plus ist eine steuerliche Entlastung für Familien mit Kindern in Österreich. Viele fragen sich, wie oft dieser Bonus beantragt werden kann. Die Antwort ist klar: Für jedes Kind kann der Familienbonus Plus höchstens einmal vollständig geltend gemacht werden.

Das bedeutet, dass Eltern den Bonus jedes Jahr in der Einkommensteuererklärung angeben – solange das Kind die Voraussetzungen erfüllt, etwa noch im Haushalt lebt oder in Ausbildung ist. Der Betrag wird jedoch nicht beliebig oft ausbezahlt, sondern wirkt sich über mehrere Jahre steuerlich aus. Pro Kind gibt es bis zu 2.000 Euro jährlich als Absetzbetrag von der Steuer, maximal bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, wenn das Kind noch studiert oder in Ausbildung ist.

Wichtig zu wissen: Der Familienbonus Plus kann die zu zahlende Einkommensteuer auf null senken – jedoch nicht darüber hinaus. Er führt also nicht zu einer Auszahlung eines Überschusses, sondern dient ausschließlich der Reduktion der Steuerlast. Das Finanzamt prüft automatisch im Rahmen der Veranlagung, ob der Anspruch besteht.

Für Alleinerziehende gelten leicht verbesserte Regelungen, ebenso für Familien mit Kindern, die behindert sind. Der Anspruch endet grundsätzlich mit dem Ende der Ausbildung oder dem 27. Lebensjahr, spätestens jedoch mit dem 30. Lebensjahr bei bestimmten Ausbildungsformen.

Wer unsicher ist, sollte einen Blick auf das offizielle Transparenzportal der Bundesregierung werfen oder sich direkt an die Finanzbehörde wenden, um alle Details zu klären.

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