Wie lange kann man Elternzeit nehmen?

Elternzeit ist eine wichtige Phase für Familien, in der sie sich ganz auf ihr Kind konzentrieren können. In Deutschland hat jeder Elternteil das Recht, bis zu drei Jahre Elternzeit pro Kind zu nehmen. Das Besondere: Diese Zeit kann flexibel aufgeteilt werden – und zwar in bis zu drei Abschnitte. Das bedeutet, man muss die Elternzeit nicht am Stück nehmen, sondern kann sie beispielsweise nach der Geburt, dann wieder um den dritten Geburtstag herum und später nochmals nutzen.

Ein wichtiger Punkt ist jedoch: Der Arbeitgeber kann den dritten Abschnitt der Elternzeit ablehnen, wenn dieser ausschließlich zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes liegen soll – und das aus dringenden betrieblichen Gründen. In solchen Fällen muss der Arbeitgeber zwar einen triftigen Grund nennen, aber das Risiko einer Ablehnung besteht trotzdem.

Es ist auch möglich, dass beide Elternteile abwechselnd oder gleichzeitig Elternzeit nehmen. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber mindestens sieben Wochen vor Beginn der geplanten Freistellung schriftlich informiert wird. Die Elternzeit selbst ist arbeitsrechtlich abgesichert – das heißt, man hat nach Ablauf Anspruch auf den alten oder einen vergleichbaren Job.

Viele nutzen die Elternzeit nicht nur, um sich um das Kind zu kümmern, sondern auch, um beruflich neu durchzustarten oder sich weiterzubilden. Es lohnt sich daher, die Möglichkeiten gut zu planen – gerade wenn man die Zeit in mehreren Abschnitten nehmen möchte. Die gesetzlichen Regelungen bieten viel Spielraum, um Familie und Beruf besser miteinander zu vereinbaren.

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