Hausratsteilung bei der Scheidung: So gelingt die gerechte Aufteilung

Eine Trennung bringt viele Veränderungen mit sich – nicht zuletzt die Frage, was mit den gemeinsam angeschafften Gegenständen geschieht. Bei einer Scheidung steht die Hausratsteilung oft im Mittelpunkt. Grundsätzlich gilt: Der Gesetzgeber überlässt es primär den Partnern selbst, wie Möbel, Elektrogeräte und Haushaltsgegenstände aufgeteilt werden. Eine außergerichtliche Einigung spart nicht nur Zeit und Nerven, sondern auch erhebliche Kosten.

Gelingt eine friedliche Verteilung im Einvernehmen nicht, kommen die gesetzlichen Regelungen zum Tragen. Hierbei wird genau unterschieden, wann und von wem die Gegenstände erworben wurden. Dinge, die ein Partner mit in die Ehe gebracht oder persönlich geerbt hat, verbleiben in der Regel in dessen Alleineigentum. Gegenstände, die während der Ehe für die gemeinsame Lebensführung angeschafft wurden, gelten hingegen als eheliches Eigentum und müssen gerecht aufgeteilt werden.

Können sich die Eheleute gar nicht einigen, muss letztlich das Familiengericht entscheiden. Um langwierige Konflikte zu vermeiden, empfiehlt sich das Erstellen einer genauen Inventarliste. Wer seine gesetzlichen Ansprüche kennt, schafft die beste Voraussetzung für eine faire Lösung nach der Trennung.

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