Wie wird ausländisches Einkommen in Deutschland besteuert?

Wenn deutsche Steuerzahler Einkünfte aus dem Ausland beziehen, ist die Frage oft: Muss ich das doppelt versteuern? Die gute Nachricht: In den meisten Fällen nein – dank sogenannter Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), die Deutschland mit zahlreichen Ländern geschlossen hat.

Wie funktioniert der Steuerausgleich? Besteht ein DBA, wird das ausländische Einkommen in Deutschland in der Regel mit einem sogenannten Progressionsvorbehalt freigestellt. Das bedeutet: Das Einkommen wird zwar in Deutschland steuerfrei, fließt aber zur Berechnung des Steuersatzes mit ein. So wird sichergestellt, dass das Gesamteinkommen angemessen besteuert wird, ohne dass der ausländische Verdienst direkt versteuert wird.

Ein weiterer Weg, Doppelbesteuerung zu vermeiden, ist die Anrechnung ausländischer Steuern. Das ist jedoch nur möglich, wenn das jeweilige DBA dies ausdrücklich erlaubt – oder wenn kein Abkommen zwischen den Ländern besteht. In solchen Fällen kann die bereits im Ausland gezahlte Steuer auf die deutsche Steuerschuld angerechnet werden, um Überbesteuerung zu verhindern.

Da die Regelungen je nach Herkunftsland variieren können, lohnt es sich, den jeweils geltenden DBA genau zu prüfen. Wer beispielsweise in Österreich, der Schweiz oder den USA arbeitet, findet dort jeweils unterschiedliche Abkommen mit spezifischen Klauseln. Wer unsicher ist, sollte sich daher beraten lassen – besonders bei komplexen Einkommenssituationen. So bleibt man auf der sicheren Seite und nutzt alle verfügbaren Erleichterungen korrekt.

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