Wie viel Betriebsrente erhält eine Witwe?
Wenn ein Ehepartner stirbt, bleibt für die hinterbliebene Person oft die Frage: Wie geht es finanziell weiter? Bei der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es klare Regelungen – doch bei der betrieblichen Altersvorsorge hängt die Höhe der Witwenrente stark von den individuellen Vertragsbedingungen ab.
Im Unterschied zur gesetzlichen Rente, bei der die große Witwen- oder Witwerrente grundsätzlich 55 Prozent der Rente des Verstorbenen beträgt, regelt jeder Arbeitgeber oder jeder Pensionsvertrag selbst, was im Todesfall gezahlt wird. In vielen Fällen erhalten Hinterbliebene zwischen 50 und 70 Prozent der Betriebsrente – manchmal auch weniger oder gar nichts, falls keine Hinterbliebenenabsicherung vereinbart wurde.
Entscheidend ist der jeweilige Versorgungstarif oder die Pensionszusage. Wer beispielsweise über einen Direktzusage-Vertrag oder einen Pensionskassenvertrag verfügt, sollte die Unterlagen genau prüfen. Oft wird die Hinterbliebenenrente nur gewährt, wenn der verstorbene Ehepartner die Altersgrenze erreicht hatte oder wenn eine Ehe- oder Lebenspartnerschaft offiziell eingetragen war.
Ein wichtiger Hinweis: Viele vergessen, ihre betriebliche Altersvorsorge rechtzeitig zu überprüfen. Es lohnt sich, bereits während des Erwerbslebens mit dem Arbeitgeber oder der Versorgungseinrichtung über die Hinterbliebenenleistungen zu sprechen. So kann man sicherstellen, dass der Partner im Ernstfall angemessen abgesichert ist.
Wer sicher gehen möchte, sollte seinen Personalbogen oder die Versorgungszusage genau prüfen – oder sich direkt bei der Deutschen Rentenversicherung oder beim Arbeitgeber beraten lassen.
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