Wie viel darf ein Rentner 2025 steuerfrei dazuverdienen?

Wer in Rente ist und trotzdem noch etwas dazuverdienen möchte, fragt sich oft: Wie viel ist steuerfrei erlaubt? Ab dem 1. Januar 2025 gilt eine neue Regelung, die für viele Ruheständler eine kleine finanzielle Erleichterung bringt.

Die Geringfügigkeitsgrenze wurde auf 556 Euro im Monat angehoben. Das bedeutet: Wer eine Rente bezieht und zusätzlich einen Minijob oder eine geringfügige Beschäftigung ausübt, darf bis zu dieser Summe verdienen, ohne dass zusätzliche Steuern oder Sozialabgaben anfallen. Im Jahr 2024 lag diese Grenze noch bei 538 Euro – die Erhöhung spiegelt die gestiegenen Lebenshaltungskosten wider.

Wichtig ist: Diese Regelung gilt unabhängig vom Einkommen aus der Rente. Selbst wer eine höhere Rente bezieht, darf diese 556 Euro zusätzlich steuerfrei verdienen. Voraussetzung ist, dass es sich um eine versicherungsfreie, geringfügige Beschäftigung handelt – also zum Beispiel ein klassischer 450-Euro-Job oder eine ähnliche Tätigkeit.

Übersteigt das monatliche Zusatzeinkommen die 556 Euro, kann es sein, dass die Rentenversicherung oder das Finanzamt genauer hinschaut. Dann könnte es zu Beiträgen oder Steuern kommen. Deshalb lohnt es sich, die Grenze im Blick zu behalten.

Für viele Rentner ist diese Regelung eine gute Möglichkeit, sich ein kleines Zubrot zu verdienen – sei es aus Langeweile, für die soziale Kontakte oder einfach, um den Geldbeutel aufzubessern. Mit der Anpassung auf 556 Euro im Jahr 2025 wird das etwas leichter als noch ein Jahr zuvor.

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