Steuerfreie Schenkungen: Was Sie wissen sollten

Wer einem Angehörigen etwas schenken möchte, freut sich meist über steuerliche Erleichterungen. In Deutschland gelten nämlich großzügige Freibeträge beim Verschenken von Geld oder Vermögen – wichtig ist dabei der Verwandtschaftsgrad.

Eheleute können sich gegenseitig bis zu 500.000 Euro steuerfrei schenken. Das gilt auch für eingetragene Lebenspartner. Wer seinen Ehepartner unterstützt, muss also keine Schenkungssteuer befürchten – sofern der Betrag unter dieser Grenze bleibt.

Eltern dürfen ihren Kindern bis zu 400.000 Euro pro Kind steuerfrei übertragen. Bei Enkelkindern liegt der steuerfreie Betrag bei 200.000 Euro pro Kind. Großeltern können also beispielsweise frühzeitig etwas für die Ausbildung oder den Hauskauf der Enkel tun, ohne dass Steuern anfallen – solange die Freigrenze nicht überschritten wird.

Auch Schenkungen an Eltern oder Großeltern sind möglich. Hier liegt der Freibetrag bei 20.000 Euro pro Empfänger innerhalb von zehn Jahren. Das kann zum Beispiel nützlich sein, wenn Eltern finanziell Unterstützung benötigen.

Wichtig: Diese Freibeträge gelten jeweils pro Schenker und Empfänger** und werden alle zehn Jahre neu freigegeben. Das bedeutet, dass nach Ablauf dieser Frist erneut innerhalb der Grenzen geschenkt werden kann. Bei größeren Vermögensübertragungen lohnt es sich oft, frühzeitig zu planen und gegebenenfalls einen Notar einzuschalten, um alles korrekt zu regeln.

Die Schenkung ist nicht nur ein schönes Zeichen der Wertschätzung – unter Beachtung der Freibeträge kann sie auch steuerlich sinnvoll sein.

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