Kindergeld für 18-Jährige: Wann es weitergeht
Wenn ein Kind das 18. Lebensjahr vollendet, stellt sich oft die Frage: Bleibt das Kindergeld? Die Antwort lautet: Ja – aber nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Seit Januar 2023 beträgt das Kindergeld für jedes Kind 250 Euro im Monat. Das gilt auch, wenn das Kind inzwischen volljährig ist. Wichtig ist jedoch, dass es sich weiter in einer Ausbildung befindet, zur Schule geht, eine Berufsausbildung macht oder sich auf die Suche nach einer solchen befindet – und das ohne Unterbrechung nach dem 18. Geburtstag.
Auch ein Freiwilligendienst wie FSJ oder BFD zählt als förderfähige Maßnahme. Gleiches gilt, wenn das Kind eine Hochschule oder Universität besucht. Wichtig: Der Anspruch endet grundsätzlich mit dem 25. Lebensjahr, meist aber schon früher, sobald die Ausbildung abgeschlossen ist.
Eltern müssen das Kindergeld nicht automatisch weiter erhalten – sie müssen es weiter beantragen. Das Finanzamt prüft dann, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Fehlt beispielsweise ein Nachweis über die Ausbildung, kann die Zahlung gestoppt werden.
Ein Tipp: Reichen Sie den Nachweis über die Schul- oder Ausbildungsstelle rechtzeitig ein, am besten direkt nach dem 18. Geburtstag. So vermeiden Sie Lücken in der Zahlung. Auch ein Wechsel zwischen Ausbildung und Studium kann den Anspruch sichern – solange es keine längere Unterbrechung gibt.
Das Kindergeld für volljährige Kinder ist eine wichtige Unterstützung für Familien, besonders in Übergangsphasen. Wer die Regeln kennt, kann sich Ärger und finanzielle Lücken ersparen.
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