Flüssigkeiten im Aufgabegepäck: Was ist erlaubt?
Wer mit dem Flugzeug reist, kennt die Frage: Wie viel Liter Flüssigkeiten darf man eigentlich im Handgepäck mitnehmen? Die Antwort ist klar: Jede einzelne Flüssigkeit im Handgepäck darf maximal 100 Milliliter enthalten. Das gilt für Wasser, Shampoos, Parfüms, Sonnencremes und ähnliche Produkte – egal ob flüssig, gelartig oder in Sprayform.
Alle diese Behälter müssen zusammen in einer durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastiktüte mit einem Fassungsvermögen von höchstens einem Liter verstaut werden. Pro Person ist nur eine solche Tüte erlaubt. Diese Regelung gilt einheitlich für die meisten Flughäfen in Europa – und damit auch für Airlines wie Transavia.
Wichtig zu wissen: Größere Mengen als 100 ml dürfen zwar im Handgepäck nicht mitgenommen werden – jedoch problemlos im Sperrgepäck. Also: Ein 200-ml-Shampoo im Koffer? Kein Problem. Im Handgepäck? Nur erlaubt, wenn es in einen 100-ml-Behälter umgefüllt wurde.
Einige Flüssigkeiten sind jedoch grundsätzlich verboten, unabhängig von der Menge – etwa leicht entzündliche Substanzen oder aggressive Chemikalien. Auch Medikamente oder Babykost unterliegen besonderen Regelungen, werden aber oft nach Vorlage eines Nachweises zugelassen.
Um Stress am Sicherheitscheck zu vermeiden, gilt: Flüssigkeiten richtig verpacken, Tüte griffbereit halten und im Zweifel vorab beim jeweiligen Flughafen oder der Airline nachfragen. So startet der Urlaub entspannt – ohne unerwartete Verluste am Gate.
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