Wie lange darf man als Deutscher in Dänemark bleiben?
Als deutscher Staatsbürger genießt man dank des Schengener Abkommens ein großes Maß an Freizügigkeit innerhalb Europas. Dazu gehört auch die Möglichkeit, sich ohne Visum für einen begrenzten Zeitraum in Dänemark aufzuhalten. In der Regel darf man sich dort bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen aufhalten, ohne ein spezielles Visum beantragen zu müssen.
Diese Regel gilt für den Schengen-Raum als Ganzes, zu dem auch Dänemark gehört. Der Aufenthalt von bis zu drei Monaten ist für touristische Zwecke, Besuche bei Freunden oder Familie oder auch geschäftliche Kurzreisen gedacht. Der Zeitraum beginnt mit dem ersten Tag der Einreise und läuft kontinuierlich über ein halbes Jahr – unabhängig vom Kalenderhalbjahr.
Wichtig ist, dass die 90-Tage-Regel nicht automatisch nach Ablauf der drei Monate erneut greift. Wer also drei Monate in Dänemark war, muss warten, bis innerhalb der letzten 180 Tage wieder Platz für einen neuen 90-Tage-Aufenthalt ist. Das System funktioniert nach dem „Rolling-Period“-Prinzip: Es zählt stets rückwirkend.
Wer länger in Dänemark bleiben möchte – etwa für Arbeit, Studium oder den Umzug –, muss sich über die entsprechenden Aufenthaltstitel informieren. Für längere Aufenthalte ist eine Registrierung oder ein Antrag beim dänischen Fremdenverkehrsamt („Udlændingestyrelsen“) erforderlich.
Die genauen Regelungen sind auf der Website des dänischen Außenministeriums (um.dk) einsehbar, wo auch aktuelle Hinweise und Formulare bereitstehen. Wer unsicher ist, sollte sich frühzeitig beraten, um Probleme an der Grenze oder mit den Behörden zu vermeiden.
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