Sind Wertpapiere flüssige Mittel?
Die Frage, ob Wertpapiere zu den flüssigen Mitteln zählen, lässt sich mit „jein“ beantworten – denn es kommt auf die Art der Wertpapiere an. Grundsätzlich gehören zu den flüssigen Mitteln alle Vermögenswerte, die sich kurzfristig und ohne größeren Wertverlust in Bargeld umwandeln lassen.
Dazu zählen etwa der Kassenbestand, Guthaben auf Girokonten, diskontfähige Wechsel oder Schecks. Auch börsengängige Wertpapiere – also solche, die leicht und schnell am Markt verkauft werden können – gelten als flüssig. Dazu gehören beispielsweise Aktien oder festverzinsliche Papiere von bekannten Unternehmen, die an der Börse gehandelt werden.
Wichtig ist jedoch:Nicht alle Wertpapiere sind automatisch flüssig. Langfristig gehaltene oder schwer veräußerbare Papiere, etwa aus kleineren, nicht börsennotierten Unternehmen, zählen dagegen nicht dazu. Ihre Umwandlung in Bargeld ist oft mit erheblichem Aufwand oder Verlusten verbunden.
Im betriebswirtschaftlichen Sinn – wie etwa im Gabler Wirtschaftslexikon definiert – gehören daher nur solche Wertpapiere zu den flüssigen Mitteln, die tatsächlich kurzfristig realisierbar sind. Sie bilden zusammen mit Bargeld und Bankguthaben die erste Stufe der Liquidität und sind entscheidend für die kurzfristige Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens.
Unternehmer und Buchhalter achten deshalb besonders darauf, wie schnell ein Wertpapier in flüssige Mittel umgewandelt werden kann – nicht nur danach, ob es theoretisch verkäuflich ist. Letztlich zählt: Wer flüssig bleiben will, muss auf schnelle Verfügbarkeit setzen.
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