Wann muss eine Schenkung ans Finanzamt gemeldet werden?
Wenn du etwas verschenkst, das mehr als nur ein kleines Souvenir ist, solltest du wissen: Grundsätzlich besteht eine Anzeigepflicht beim Finanzamt. Wer etwa ein Auto, eine größere Geldsumme oder eine Immobilie erhält, muss das nicht automatisch versteuern – aber melden muss er es oft trotzdem.
Die Pflicht zur Anzeige entsteht in der Regel beim Empfänger der Schenkung. Das Finanzamt möchte wissen, wem etwas geschenkt wurde, wann die Schenkung erfolgte und welchen Wert das Geschenk hat. Diese Informationen gehören in eine formlose Mitteilung, die du einfach per Brief oder Online-Portal einreichen kannst.
Allerdings gibt es Erleichterungen: Für kleine Geschenke unter 600 Euro innerhalb eines Kalenderjahres besteht keine Meldepflicht – das gilt auch zwischen Verwandten. Auch bei Schenkungen unter Ehepartnern oder Lebenspartnern entfällt die Anzeigepflicht oft aufgrund des Freibetrags von 500.000 Euro. Dennoch kann es klug sein, freiwillig Bescheid zu geben, um später keine Überraschungen zu erleben.
Versäumst du die Anzeige ohne triftigen Grund, kann das Finanzamt das als Ordnungswidrigkeit werten – mit Bußgeldern ist dann durchaus zu rechnen. Wer unsicher ist, sollte besser einmal zu viel fragen: Ein kurzer Anruf beim zuständigen Finanzamt kann viel Ärger verhindern.
Kommentare
Noch keine Kommentare. Seien Sie der Erste.