Wann die Schenkungssteuer entfällt
Wenn man einem Angehörigen etwas schenkt, freut sich der Beschenkte – doch oft kommt die Sorge auf, ob das Finanzamt mitschneiden möchte. Die gute Nachricht: Es gibt großzügige Freibeträge, bei denen keine Schenkungssteuer anfällt.
Verheiratete Partner und eingetragene Lebenspartner können sich besonders freuen. Ihnen gegenüber liegt der Freibetrag bei beeindruckenden 500.000 €. Das bedeutet: Erst wenn der Wert der Schenkung diesen Betrag übersteigt, wird Steuer fällig. Das macht es Paaren leicht, Vermögen steuerfrei zu übertragen – etwa bei der Übernahme eines Hauses oder bei größeren Geldgeschenken.
Auch für Eltern, die ihren Kindern unter die Arme greifen möchten, ist die Regelung sehr kulant. Jedes Kind kann von seinen Eltern bis zu 400.000 € steuerfrei erhalten, und zwar über mehrere Jahre verteilt. Gleiches gilt für Enkelkinder, wobei hier der Freibetrag ebenfalls bei 400.000 € liegt. Das ist besonders praktisch, wenn Großeltern frühzeitig etwas für die nächste Generation tun wollen – sei es für die Ausbildung, den Führerschein oder den Hausbau.
Wichtig ist: Diese Freibeträge gelten pro Empfänger und alle zehn Jahre neu. Wer also vor zehn Jahren schon einmal eine Schenkung erhalten hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen erneut steuerfrei etwas erhalten. Es lohnt sich daher, frühzeitig zu planen und die Regelungen kennen.
Wer unsicher ist, sollte sich beraten lassen – doch im Großen und Ganzen zeigt sich: Das Gesetz belohnt familiäre Unterstützung.
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