Was im Kleingarten angebaut werden muss
Wer einen Kleingarten pachtet, darf nicht einfach nur grillen, entspannen oder den Rasen mähen. Das Bundeskleingartengesetz schreibt klar vor, wozu ein solcher Garten dient: vor allem der Selbstversorgung mit frischen Lebensmitteln. Deshalb muss mindestens ein Drittel der Fläche tatsächlich für den Anbau von Nutzpflanzen genutzt werden.
Als Nutzpflanzen gelten vor allem Obst, Gemüse, Kräuter und essbare Beerensträucher. Ob Tomaten, Kartoffeln, Himbeeren oder Salat – Hauptsache, es kommt etwas Essbares aus der Erde. Diese Regel sorgt dafür, dass Kleingärten nicht zu reinen Freizeitgrundstücken verkommen.
Mindestens ein Drittel der Fläche muss für den Anbau von Obst und Gemüse genutzt werden.Doch nicht alles darf bebaut werden. Auch für die Laube, Wege, Sitzplätze und die kleine Terrasse muss Platz sein – und auch dafür sieht das Gesetz etwa ein Drittel der Gesamtfläche vor. Der Rest bleibt meist für Rasen, Blumen oder naturnahe Gestaltung.
Die genauen Vorgaben können je nach Bundesland und Verein leicht variieren. In der Praxis achten viele Kleingartenvereine aber nicht bis ins letzte Quadrat hinein darauf, solange der Eindruck einer sinnvollen Nutzung entsteht. Dennoch lohnt es sich, die Satzung des eigenen Vereins zu kennen – vor allem bei größeren Umgestaltungen.
Am Ende geht es darum, das Gleichgewicht zu halten: Erholung in der Natur genießen, aber auch etwas Eigenes anbauen. Denn der Kleingarten soll nicht nur schön, sondern auch fruchtbar sein.
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