Was darf im Handgepäck mit aufs Flugzeug?

Wenn Sie mit dem Flugzeug reisen, gelten an Flughäfen strenge Sicherheitsregeln – besonders beim Thema Handgepäck. Eine oft gestellte Frage lautet: Wie viel Pulver darf man mitnehmen? Grundsätzlich ist die Mitnahme von pulverförmigen Substanzen im Handgepäck erlaubt, muss aber den geltenden Vorschriften entsprechen.

Wichtig ist: Die Regelung für Flüssigkeiten gilt auch für ähnliche Stoffe wie Gele, Cremes oder Sprays – und begrenzt diese auf Behälter von maximal 100 ml. Alle dürfen zusammen nur in einem durchsichtigen, wied verschließbaren 1-Liter-Beutel transportiert werden – und das gilt pro Person nur einmal. Wer außerhalb eines Duty-free-Shops oder an Bord von größerer Menge Flüssigkeiten oder Pulvern im Handgepäck erwischt wird, riskiert, dass diese vor Ort entsorgt werden.

Was viele nicht wissen: Einkäufe, die Sie an Bord oder in einem Flughafen-Duty-free-Shop tätigen, sind von der 100-ml-Regel ausgenommen, da sie sicher verpackt und versiegelt sind. Aber: Auch hier gilt – Maßhalten ist gefragt. Extrem große Mengen können trotzdem beanstandet werden, besonders bei Pulvern wie Mehl, Gewürzen oder Kosmetikpulver aus dem Duty-free.

Im Zweifel ist es besser, größere Mengen im aufgegebenen Gepäck zu verstauen. So vermeiden Sie Ärger an der Sicherheitskontrolle. Die Bundespolizei weist darauf hin, dass die Regelungen dazu dienen, Reisenden und Crews maximale Sicherheit an Bord zu gewährleisten – und bittet daher um Verständnis.

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