Urlaubsanspruch in der Schweiz: Was gilt beim Übertrag ins nächste Jahr?
In der Schweiz hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens vier Wochen bezahlten Ferien pro Jahr – bei Arbeitnehmenden unter 20 Jahren sind es sogar fünf Wochen. Doch was passiert, wenn man die Ferientage nicht mehr im laufenden Kalenderjahr nehmen kann?
Grundsätzlich kann der Arbeitgeber verlangen, dass alle Ferien innerhalb des laufenden Jahres genommen werden. Das heisst: Wer seine Ferien nicht bis Silvester vollständig abgebrochen hat, riskiert, dass die restlichen Tage verfallen – wenn der Arbeitgeber nicht zustimmt, sie ins nächste Jahr zu übertragen.
Ob und wie viele Tage man ins neue Jahr mitnehmen darf, hängt also von der Absprache mit dem Arbeitgeber ab. Es gibt kein gesetzlich festgelegtes Maximum für übertragene Ferientage. Das heisst: Theoretisch können mehrere Wochen Ferien in das nächste Jahr verschoben werden, sofern beide Seiten – Arbeitnehmer und Arbeitgeber – einverstanden sind. In der Praxis ist es jedoch üblich, dass der Vorgesetzte frühzeitig klärt, ob Restferien übertragen werden dürfen oder nicht.
Wichtig ist auch: Krankheit während der geplanten Ferien ändert die Lage. In solchen Fällen verfallen die Tage nicht – sie können später nachgeholt werden. Aber auch dann ist eine Absprache mit dem Arbeitgeber notwendig.
Fazit: Wer mehr Ferien plant, als er noch im Jahr nehmen kann, sollte frühzeitig mit seinem Arbeitgeber sprechen. Eine klare Absprache verhindert Ärger und sorgt dafür, dass hart verdiente Ferientage nicht verloren gehen.
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