Urlaubsanspruch: Was passiert mit dem Resturlaub zum Jahresende?

Die Frage, wie viel Urlaub man mit ins neue Jahr nehmen darf, beschäftigt viele Beschäftigte – besonders gegen Ende Dezember. Die klare Antwort: Laut Bundesurlaubsgesetz muss der reguläre Urlaubsanspruch grundsätzlich innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres genommen werden. Was viele nicht wissen: Der Urlaub verfällt nicht automatisch – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Grundsätzlich haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens 20 Werktage Urlaub pro Jahr bei einer Fünftagewoche. Wie viel mehr sich aus Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen ergibt, muss entsprechend berücksichtigt werden. Wichtig ist: Wenn der Arbeitgeber nicht rechtzeitig zur Verfügung von Urlaub auffordert oder diesen aus betrieblichen Gründen nicht genehmigt, kann der Urlaubsanspruch unter Umständen in das nächste Jahr übertragen werden.

Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt, dass Urlaub nicht einfach verfallen darf, wenn Arbeitnehmer ihn nicht nehmen konnten – zum Beispiel wegen Krankheit oder hoher Arbeitsbelastung. In solchen Fällen bleibt der Anspruch bis zu drei Jahre bestehen. Das bedeutet: Wer 2023 aus dienstlichen Gründen nicht in den Urlaub gehen konnte, darf diesen Anspruch unter bestimmten Bedingungen noch bis Ende 2026 geltend machen.

Ein wichtiger Hinweis: Arbeitnehmer sollten rechtzeitig** mit dem Arbeitgeber über die Urlaubsplanung sprechen. Stillhalten kann dazu führen, dass der Anspruch verloren geht – vor allem, wenn kein begründeter Grund für die Nichtnutzung vorliegt. Also: Urlaub planen, absprechen und nicht bis zum letzten Tag warten.

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