Urlaubsanspruch ab 40 Jahren: Was Arbeitnehmer wissen sollten

Ab dem 40. Lebensjahr steigt der gesetzliche Mindesturlaub für viele Beschäftigte – zumindest im öffentlichen Dienst. Wie das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil (9 AZR 529/10) bestätigt hat, ergibt sich dieser Anspruch aus dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Danach haben Arbeitnehmer nach Vollendung ihres 40. Lebensjahres in jedem Kalenderjahr Anspruch auf 30 Arbeitstage Erholungsurlaub.

Bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres beträgt der Anspruch 26 Arbeitstage, zwischen dem 30. und dem 40. Lebensjahr sind es 28 Tage. Diese schrittweise Erhöhung soll die wachsende Verantwortung und langjährige Zugehörigkeit im Beruf anerkennen. Wichtig ist: Diese Regelung gilt speziell für Beschäftigte, die dem TVöD unterliegen – also etwa im öffentlichen Dienst arbeiten. Im privaten Sektor können andere tarifliche oder betriebliche Regelungen gelten.

Ein Rechtsanspruch – kein Wunsch: Der Urlaubsanspruch ist kein Geschenk des Arbeitgebers, sondern ein gesetzlich geschütztes Recht. Das BAG hat in seiner Entscheidung deutlich gemacht, dass diese Ansprüche verbindlich sind und auch gerichtlich durchsetzbar. Arbeitnehmer müssen sich also nicht damit begnügen, was ihnen „freundlicherweise“ angeboten wird – sie können ihren vollen Urlaub einfordern.

Wer unsicher ist, sollte seinen Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag prüfen – oder sich bei der Personalabteilung oder der Betriebsratsvertretung erkundigen. Denn mehr Urlaub bedeutet nicht nur mehr Erholung, sondern auch mehr Lebensqualität – gerade mit steigendem Alter und längerer Berufserfahrung.

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