Urlaubsanspruch mit 63 Jahren: Das gilt bei vorzeitiger Rente
Wer mit 63 Jahren in die Rente geht, fragt sich oft: Wie viel Urlaub steht mir noch zu? Die gute Nachricht: Es gibt keine Sonderregelung nur wegen des Alters. Der Anspruch auf Erholungsurlaub richtet sich wie bei allen Arbeitnehmern nach der Dauer des Kalenderjahres, in dem das Arbeitsverhältnis endet.
Entscheidend ist der Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Berufsleben. Geht jemand in der ersten Jahreshälfte in Rente, erhält er einen anteiligen Urlaubsanspruch. Das bedeutet: Für jeden vollen Monat im Jahr gibt es in der Regel 1/12 des Jahresurlaubs. Wer beispielsweise im März ausscheidet, hat Anspruch auf etwa ein Viertel des gesetzlichen oder tariflichen Urlaubs.
Wer hingegen in der zweiten Jahreshälfte in Rente geht – also ab Juli –, hat normalerweise Anspruch auf den vollen Urlaubsanspruch für das Jahr. Das liegt daran, dass das Bundesurlaubsgesetz hier unterstellt, dass genügend Zeit bestand, um diesen Urlaub auch tatsächlich zu nehmen. Voraussetzung ist allerdings, dass das Arbeitsverhältnis mindestens sechs Monate bestand – was bei einer Rente mit 63 meistens der Fall ist.
Wichtig ist auch: Nicht genommener Urlaub muss ausgezahlt werden, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Das gilt unabhängig vom Alter. Arbeitnehmer sollten daher ihren Resturlaub rechtzeitig mit dem Arbeitgeber besprechen, um Ansprüche nicht zu verlieren.
Wer mit 63 in Rente geht, sollte also nicht vergessen: Der Urlaubsanspruch wird fair berechnet – und manchmal lohnt es sich, noch einen letzten Urlaub einzulegen, bevor der Ruhestand richtig beginnt.
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