Das Gehalt als Kommissar in NRW: Einstieg und Aufstieg

Wer in Nordrhein-Westfalen den Berufsweg bei der Polizei einschlägt, entscheidet sich für eine verantwortungsvolle Aufgabe im öffentlichen Dienst. Die finanzielle Vergütung ist dabei gesetzlich geregelt und richtet sich nach dem sogenannten Besoldungsrecht. Kommissare steigen im gehobenen Dienst ein und werden nach festen Besoldungsgruppen sowie Erfahrungsstufen bezahlt.

Frischgebackene Absolventen starten ihre Karriere in der Regel als Polizeikommissar. In dieser Position erfolgt die Zuordnung in die Besoldungsgruppe A9. Das monatliche Grundgehalt beginnt in der ersten Erfahrungsstufe bei rund 2.800 €. Mit zunehmenden Dienstjahren und steigender Erfahrung klettert das Gehalt automatisch nach oben. In der höchsten Stufe, der Stufe 8, erreicht ein Polizeikommissar schließlich ein Grundgehalt von etwa 3.800 €.

Mit der ersten Beförderung zum Polizeioberkommissar wartet nicht nur mehr Verantwortung, sondern auch ein höherer Verdienst. In dieser Position erfolgt die Einstufung in die Besoldungsgruppe A10. Hier liegt das Einstiegsgehalt in Stufe 1 bereits bei etwa 3.000 €. Wer langfristig im Dienst bleibt und die Stufe 8 erreicht, kann mit einem Grundgehalt von rund 4.200 € rechnen.

Wichtig zu wissen: Zu diesem reinen Grundgehalt kommen in der Praxis oft noch verschiedene Zulagen hinzu. Dazu gehören beispielsweise Familienzuschläge, Strukturzulagen oder finanzielle Ausgleiche für den Dienst zu unregelmäßigen Zeiten wie Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit. Zudem sind Beamte in der Regel privat krankenversichert, wodurch das Nettoeinkommen im Vergleich zu Angestellten oft höher ausfällt.

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