Kindergeld und Kinderzuschlag: Diese Leistungen steigen 2024

Ab 1. Januar 2024 erhalten bedürftige Familien und Alleinerziehende mehr Unterstützung vom Staat – allerdings nicht durch eine Erhöhung des klassischen Kindergelds, das bleibt unverändert. Stattdessen steigt der Kinderzuschlag, eine bedarfsgerechte Leistung für Familien mit niedrigem Einkommen.

Der maximale Kinderzuschlag erhöht sich von bisher 250 auf bis zu 292 Euro pro Kind und Monat. Diese Anpassung soll sicherstellen, dass auch bei steigenden Lebenshaltungskosten kindgerechte Lebensverhältnisse gewahrt bleiben. Besonders profitieren davon Alleinerziehende und Familien, deren Einkommen zwar nicht armutsbedingt ist, aber knapp über der Sozialhilfegrenze liegt.

Der Kinderzuschlag wird zusätzlich zum regulären Kindergeld gezahlt und richtet sich nach der Höhe des Familieneinkommens, der Anzahl der Kinder und der Wohnsituation. Voraussetzung ist, dass die Eltern mindestens 900 Euro eigenes Einkommen erzielen, aber dennoch nicht genug zum Leben haben. Die Antragsstellung erfolgt beim zuständigen Familiennachwuchsamt der Agentur für Arbeit.

Die Bundesregierung betont, dass mit der Erhöhung mehr Gerechtigkeit für benachteiligte Familien geschaffen werden soll. „Kinder sollen nicht für die wirtschaftliche Situation ihrer Eltern bestraft werden“, hieß es seitens des Bundesfamilienministeriums. Die Anpassung ist Teil eines breiteren Maßnahmenpakets zur Stärkung der Familien in Deutschland.

Während das monatliche Kindergeld – aktuell 250 Euro pro Kind – unverändert bleibt, zeigt die Erhöhung des Kinderzuschlags, dass gezielt dort nachgebessert wird, wo finanzielle Nöte besonders groß sind.

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