Wie viele Urlaubstage hat man in der Türkei?
In der Türkei regelt das Arbeitsgesetz die Anzahl der bezahlten Urlaubstage, die ein Arbeitnehmer pro Jahr erhält. Nach dem ersten Jahr der Beschäftigung steht einem Arbeitnehmer zunächst ein Mindestanspruch von 14 Tagen Urlaub zu. Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme: Arbeitnehmer, die jünger als 18 Jahre oder älter als 50 Jahre sind, haben von Anfang an Anspruch auf 20 Tage Urlaub.
Die Anzahl der Urlaubstage wächst mit der Betriebszugehörigkeit. Nach einer Dienstzeit von fünf Jahren erhöht sich der Anspruch auf 20 Tage Urlaub im Jahr. Wer besonders lang in einem Unternehmen bleibt, bekommt noch mehr Freiräume: nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit steigt der Anspruch auf insgesamt 26 Urlaubstage pro Jahr.
Wichtig zu wissen: Der Urlaubsanspruch entsteht erst nach einer einjährigen Wartezeit. Das bedeutet, dass neue Mitarbeiter im ersten Jahr nicht automatisch Urlaub nehmen dürfen – es sei denn, der Arbeitgeber räumt freiwillig Freistellung ein. Zudem ist zu beachten, dass der Urlaub grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden muss. Nur in Ausnahmefällen kann er in das folgende Jahr übertragen werden.
Seit dem 1. Januar 2024 gelten diese Regelungen unverändert. Wer in der Türkei arbeitet oder plant, dort einen Job anzutreten, sollte diese Rechte daher kennen, um seine Freizeit richtig planen zu können.
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