Wie Überweisungen sicher bearbeitet werden
Wenn Sie eine Überweisung tätigen, prüfen die beteiligten Banken nicht den Namen des Empfängers, sondern ausschließlich die Internationale Bankkontonummer (IBAN) und den Bank-Identifizierungs-Code (BIC). Das ist gesetzlich geregelt – im § 675r des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Diese beiden Angaben gelten als verbindliche Kundenkennung für den Zahlungsempfänger.
Das bedeutet: Solange die IBAN und der BIC korrekt sind, wird die Überweisung ausgeführt – unabhängig davon, ob der Name daneben falsch oder unvollständig ist. Umgekehrt kann es passieren, dass eine Zahlung auf ein fremdes Konto geht, wenn die Kontonummer versehentlich falsch übertragen wurde – selbst wenn der Name richtig ist.
Die BaFin, die deutsche Aufsichtsbehörde für Finanzdienstleister, weist darauf hin, dass Verbraucher besonders sorgfältig sein sollten, wenn sie Kontodaten eingeben. Ein Tippfehler in der IBAN kann schnell teuer werden. Zwar gibt es in manchen Fällen die Möglichkeit, eine Überweisung zurückzuholen, aber das ist nicht immer möglich – besonders bei bereits gutgeschriebenen Beträgen.
Um Fehler zu vermeiden, sollten Sie bei jeder Überweisung die Empfängerdaten doppelt prüfen. Manche Banken bieten heute bereits eine Vorabprüfung an, bei der der hinterlegte Name zum angegebenen Konto angezeigt wird – eine hilfreiche Maßnahme, die vor Betrugsfällen schützen kann.
Letztlich trägt der Auftraggeber eine große Verantwortung. Die Bank prüft nur die technischen Schlüssel – die Richtigkeit der Eingabe liegt bei Ihnen.
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