Zwei Jobs gleichzeitig: Wie funktioniert die Besteuerung?
Wer neben seinem Hauptberuf einen zweiten Job annimmt, stellt sich schnell die Frage, wie das zusätzliche Einkommen versteuert wird. Grundsätzlich gilt in Deutschland: Für jede Beschäftigung legt das Finanzamt eine bestimmte Steuerklasse fest. Das bedeutet keineswegs eine ungerechte Doppelbelastung, sondern sorgt für eine geordnete Abwicklung der Lohnsteuer.
Ihr erster Job – die Hauptbeschäftigung – wird je nach Familienstand einer der Steuerklassen I bis V zugeteilt. Hier greifen die üblichen Freibeträge wie der Grundfreibetrag oder der Arbeitnehmerpauschbetrag, was Ihre monatliche Steuerlast senkt.
Für den zweiten Job greift automatisch die Steuerklasse VI (6), sobald das Gehalt dort die Minijob-Grenze von 538 Euro im Monat übersteigt. In dieser Klasse gibt es keinerlei Freibeträge, weshalb vom Verdienst im Zweitjob ab dem ersten Euro verhältnismäßig hohe Abzüge einbehalten werden.
Keine Sorge: Die Steuerklasse VI führt zwar monatlich zu höheren Abzügen, bei der jährlichen Einkommensteuererklärung werden jedoch alle Einkünfte zusammengerechnet. Wurde im Laufe des Jahres insgesamt zu viel Lohnsteuer gezahlt, gibt es das Geld vom Finanzamt zurück.
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