Hausratsteilung bei einer Trennung: Wer bekommt was?
Wenn sich Ehepaare trennen, steht neben vielen emotionalen und finanziellen Fragen auch eine ganz praktische Entscheidung an: Wie wird der gemeinsame Hausrat aufgeteilt? Unter den Begriff Hausrat fallen alle Gegenstände, die für die gemeinsame Lebensführung und das Wohnen angeschafft wurden – von Möbeln und Küchengeräten bis hin zu Unterhaltungselektronik.
Grundsätzlich überlässt der Gesetzgeber die Verteilung den Partnern selbst. Im Idealfall einigen sich die Beteiligten einvernehmlich und friedlich darüber, wer welche Gegenstände mitnimmt. Dinge, die ein Partner bereits vor der Ehe besaß oder die ausschließlich dem persönlichen Gebrauch dienen, verbleiben in dessen Alleineigentum. Während der Ehe gemeinsam angeschaffte Gegenstände müssen hingegen gerecht verteilt werden.
Können sich die Parteien nicht einigen, müssen sie sich auf ihre gesetzlichen Ansprüche berufen. Führt auch eine Verständigung unter Beratung nicht zu einer Lösung, kann im Ernstfall das Familiengericht über die Hausratsverteilung entscheiden. Um unnötige Kosten und Streit zu vermeiden, empfiehlt es sich, eine Inventarliste zu erstellen und getroffene Vereinbarungen schriftlich festzuhalten.
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