Arbeitslos vor der Rente: Was zählt für die Rentenversicherung?

Wer in den letzten zwei Jahren vor der Rente arbeitslos ist, fragt sich zu Recht, wie das die spätere Rente beeinflusst. Grundsätzlich gilt: Diese Zeit wird nicht als Beitragszeit für die gesetzliche Rentenversicherung angerechnet, solange keine Lohnersatzleistung wie Arbeitslosengeld I bezogen wird.

Arbeitslosengeld I zählt – und das hat Vorteile

Wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen, zahlt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) in dieser Zeit weiter Beiträge auf Ihr Rentenkonto ein. Und das in der gewohnten Höhe – basierend auf 80 Prozent Ihres letzten Bruttogehalts. Das bedeutet: Auch wenn Sie nicht aktiv beschäftigt sind, sammeln Sie weiter Rentenpunkte.

Dies ist besonders wichtig, weil die Höhe der späteren Rente direkt von Ihren Beiträgen und gesammelten Punkten abhängt. Wer also bis kurz vor der Rente arbeitslos war, aber Anspruch auf Arbeitslosengeld I hatte, muss sich keine Sorgen machen – die Zeit wird rentenmindernd nicht ignoriert.

Was tun, wenn das Arbeitslosengeld endet?

Endet das Arbeitslosengeld vor der Rente, kann es Lücken geben. In solchen Fällen kann unter Umständen eine freiwillige Versicherung sinnvoll sein, um die Beitragszeiten aufzustocken.

Fazit: Wer in den letzten 24 Monaten vor der Rente Arbeitslosengeld I bezieht, profitiert von weiterlaufenden Rentenbeiträgen. Das stärkt die spätere Rente – fast so, als wäre man weiter beschäftigt gewesen.

Siehe auch

Ausführliche Artikel

Verwandte Themen