Minijob neben dem Hauptberuf: Was gilt bei der Steuer?
Wer neben seiner regulären Hauptbeschäftigung etwas hinzuverdienen möchte, entscheidet sich häufig für einen Minijob. Doch wie sieht es dabei mit der steuerlichen Belastung aus? Die erfreuliche Antwort lautet: Ein einzelner Minijob neben dem Hauptberuf ist in der Regel komplett steuerfrei. Das erarbeitete Geld kommt somit ohne Abzüge durch Einkommensteuer beim Arbeitnehmer an.
Der Grund dafür liegt in der gesetzlichen Regelung zur Pauschalbesteuerung. Hierbei übernimmt der Arbeitgeber eine pauschale Steuerabgabe an die Minijob-Zentrale. Für Beschäftigte bedeutet das, dass der Verdienst aus dieser einen Nebentätigkeit nicht über die eigene Lohnsteuerkarte abgerechnet werden muss und somit die persönliche Steuerlast im Hauptberuf nicht erhöht.
Wichtig wird die Unterscheidung jedoch, sobald mehrere Nebentätigkeiten ins Spiel kommen. Wer neben der Hauptstelle mehrere Minijobs ausübt, muss aufpassen: Lediglich der zeitlich zuerst aufgenommene Minijob bleibt steuerfrei. Jeder weitere Minijob wird mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und nach der ungünstigeren Steuerklasse VI versteuert. Wer Zusatzverdienste plant, sollte daher die Anzahl der Beschäftigungen genau im Blick behalten.
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