Wie wird „Geschäftspartner“ richtig gendert?

Die Frage, ob und wie „Geschäftspartner“ gendert werden sollte, beschäftigt viele – besonders im beruflichen und formellen Schreiben. Grundsätzlich gibt es mehrere Wege, um Geschlechtergerechtigkeit auszudrücken. Eine gängige Methode ist die Doppelnennung: Geschäftspartner und Geschäftspartnerinnen. Diese Form ist klar verständlich, kann im Textfluss aber umständlich wirken.

Alternativ nutzen einige den Schrägstrich (Geschäftspartner/in) oder das Gender-Gap (Geschäftspartn*r). Letztere Varianten gelten jedoch aus barrierefreiheitstechnischer Sicht als problematisch – etwa für Menschen, die Screenreader benutzen. Die automatische Sprachausgabe liest Sonderzeichen oft unverständlich vor, was die Kommunikation erschwert.

Deshalb empfiehlt es sich immer häufiger, auf geschlechtsneutrale Alternativen umzusteigen. Formulierungen wie Geschäftsleute, Unternehmensvertreter oder einfach Partner im Geschäft sind nicht nur inklusiver, sondern auch barrierefreier. Sie vermeiden Sonderzeichen und sprechen alle Geschlechter an, ohne die Lesbarkeit zu beeinträchtigen.

Letztendlich geht es nicht nur um korrekte Sprache, sondern um Respekt und Teilhabe. Eine geschlechtsneutrale Sprache ist oft eleganter und inklusiver – und kommt ganz ohne Sonderzeichen aus. Wer im beruflichen Umfeld schreibt, sollte daher prüfen, ob eine neutrale Alternative die bessere Wahl ist. So bleibt die Nachricht klar, höflich und für alle verständlich.

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