Geschäftsunfähigkeit und rechtliche Betreuung: Was Sie wissen müssen

Viele Angehörige stehen bei fortgeschrittenen Erkrankungen wie einer Demenz vor der Frage, wo man eine Geschäftsunfähigkeit beantragen kann. Rechtlich gesehen lässt sich eine Geschäftsunfähigkeit jedoch nicht direkt beantragen. Stattdessen kann beim zuständigen Amtsgericht am Wohnsitz des Erkrankten eine rechtliche Betreuung eingeleitet werden.

Das Betreuungsgericht prüft daraufhin die Situation und bestellt in der Praxis sehr häufig pflegende Angehörige als Betreuer. Diese unterstützen die betroffene Person dann bei behördlichen, finanziellen oder medizinischen Angelegenheiten.

Ein zentraler Punkt wird dabei oft missverstanden: Allein durch die Bestellung eines rechtlichen Betreuers ist die betroffene Person nicht automatisch geschäftsunfähig. Geschäftsunfähigkeit liegt nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch erst dann vor, wenn jemand aufgrund einer dauerhaften krankhaften Störung der Geistestätigkeit seinen Willen nicht mehr frei bestimmen kann. Wenn die Gefahr besteht, dass der Erkrankte Verträge abschließt, die ihm schaden, kann das Gericht zusätzlich einen Einwilligungsvorbehalt anordnen. In diesem Fall sind Rechtsgeschäfte nur noch mit Zustimmung des Betreuers gültig.

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