Geld anlegen ohne Steuerabzug: Der Sparer-Pauschbetrag

Wer Geld auf dem Tagesgeldkonto anspart oder in Aktien und Fonds investiert, freut sich über Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Doch ab einer bestimmten Summe bittet der Staat Anleger zur Kasse: In Deutschland fällt auf Kapitalerträge die sogenannte Kapitalertragsteuer (oft auch Abgeltungsteuer genannt) an. Der Steuersatz beträgt pauschal 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Allerdings müssen Sie diesen Abzug keineswegs ab dem ersten Euro zahlen.

Seit dem Jahr 2023 profitieren Sparer von einem erhöhten Freibetrag: Dem Sparer-Pauschbetrag. Dieser liegt für Einzelpersonen bei 1.000 Euro pro Kalenderjahr. Für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner, die eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, verdoppelt sich die Grenze auf 2.000 Euro. Solange Ihre Gesamterträge aus allen Geldanlagen unter diesem Limit bleiben, fallen keinerlei Steuern an.

Damit die Bank die Steuer nicht automatisch einbehält und an das Finanzamt abführt, müssen Anleger aktiv werden: Sie sollten Ihrer Bank oder Ihrem Broker einen Freistellungsauftrag erteilen. Wenn Sie Depots oder Konten bei verschiedenen Instituten führen, lässt sich der Höchstbetrag von 1.000 Euro flexibel auf mehrere Banken aufteilen. Sollten Sie einmal vergessen haben, einen Auftrag einzureichen, ist das Geld nicht verloren: Zuviel gezahlte Steuern können Sie sich im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung wieder zurückholen.

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