Eine längere Erkrankung ist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland nicht nur körperlich und emotional eine schwere Belastung, sondern wirft oft auch schnell finanzielle Fragen auf. Wenn man über Wochen oder Monate arbeitsunfähig ist, greift das deutsche Sozialversicherungssystem mit verschiedenen Absicherungen. Zwei Begriffe fallen in diesem Zusammenhang besonders häufig und werden im Alltag oft miteinander verwechselt: das Krankengeld und der Krankengeldzuschuss.

Obwohl beide Leistungen das Ziel verfolgen, den Verdienstausfall bei einer längerfristigen Krankheit abzufedern, unterscheiden sie sich grundlegend in ihrer Herkunft, ihren Voraussetzungen und ihrer Höhe. Wer seine finanziellen Rechte im Krankheitsfall kennen möchte, muss diesen Unterschied genau verstehen.

1. Das Fundament: Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Bevor wir uns dem Krankengeld und dem Krankengeldzuschuss widmen, müssen wir den Blick auf die ersten Wochen einer Erkrankung richten. Das deutsche Arbeitsrecht sieht im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) einen klaren Schutz vor:

  • Die ersten sechs Wochen (42 Tage): Wenn Sie unverschuldet durch Krankheit arbeitsunfähig werden, zahlt Ihr Arbeitgeber Ihr volles Gehalt in der Regel bis zu sechs Wochen lang ungeschmälert weiter. Dies nennt sich Entgeltfortzahlung.

  • Kein Abzug: Sie erhalten in dieser Zeit im Regelfall genau das Nettoeinkommen, das Sie auch bei normaler Arbeitsleistung bekommen hätten (abzüglich bestimmter Einmalzahlungen, die nicht regelbehaftet sind).

Erst wenn diese sechswöchige Frist überschritten wird und die Arbeitsunfähigkeit ununterbrochen weiterbesteht, endet die Pflicht des Arbeitgebers zur Lohnfortzahlung. Genau an diesem Punkt greift dann das Krankengeld, das von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt wird.

2. Was ist das Krankengeld? (Die gesetzliche Leistung)

Das Krankengeld ist eine gesetzliche Versicherungsleistung, die von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) erbracht wird. Es springt ein, sobald die sechswöchige Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber abgelaufen ist und Sie weiterhin krankgeschrieben sind.

Wer hat Anspruch auf Krankengeld?

  • Pflichtversicherte Arbeitnehmer: Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, haben automatisch Anspruch darauf.

  • Freiwillig versicherte Arbeitnehmer: Hier kommt es darauf an, ob der Krankengeldanspruch im Wahltarif oder per Zusatzvereinbarung eingeschlossen wurde.

  • Selbstständige: Viele freiwillig versicherte Selbstständige wählen standardmäßig einen Tarif ohne Krankengeldanspruch, um Beiträge zu sparen. Sie müssen den Anspruch aktiv und kostenpflichtig hinzubuchen.

Wie hoch ist das Krankengeld?

Die Berechnung des Krankengeldes erfolgt nach einer strengen gesetzlichen Formel (§ 47 SGB V). Es orientiert sich am letzten regelmäßigen Brutto- und Nettoeinkommen:

  1. Regelentgelt: Als Basis dient das regelmäßige Bruttoarbeitsentgelt, das bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung berücksichtigt wird.

  2. Die 70-Prozent-Grenze: Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts.

  3. Die 90-Prozent-Netto-Grenze: Es darf jedoch nicht höher sein als 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts.

Wichtig zu wissen (Netto-Prinzip): Vom errechneten Krankengeld zieht die Krankenkasse noch die Beiträge für die Sozialversicherungen (Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) ab. Für die Krankenversicherung selbst müssen Sie während des Bezugs von Krankengeld keine Beiträge zahlen. Unter dem Strich ist das Nettokrankengeld also spürbar geringer als Ihr gewohntes reguläres Nettogehalt. Hier entsteht für viele Arbeitnehmer eine spürbare finanzielle Lücke.

3. Die Lücke im Geldbeutel: Warum das Krankengeld oft nicht reicht

Da das Krankengeld gedeckelt ist und meist deutlich unter dem bisherigen monatlichen Nettoeinkommen liegt, kann eine längere Krankheit schnell zu finanziellen Engpässen führen.

Ein Beispiel zur Veranschaulichung:

  • Ein Arbeitnehmer verdient regulär 3.000 Euro netto im Monat (bei entsprechendem Brutto).

  • Nach Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlung berechnet die Krankenkasse das Krankengeld auf Basis der gesetzlichen Vorgaben.

  • Nach Abzug der Sozialabgaben bleiben oft nur rund 75 bis 80 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens übrig.

  • Es entsteht monatlich eine finanzielle Lücke von mehreren Hundert Euro.

Genau an dieser Stelle kommt der Krankengeldzuschuss ins Spiel, den wir im zweiten Teil dieses Beitrags detailliert beleuchten werden. Er dient nämlich genau dazu, diese klaffende Lücke ganz oder teilweise zu schließen.

Haben Sie Fragen zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen oder möchten Sie wissen, wie sich Ihr persönliches Krankengeld im Ernstfall berechnen würde?

Finanzielle Abfederung: So greift der Krankengeldzuschuss

Nach Ablauf der gesetzlichen sechswöchigen Entgeltfortzahlung sinkt das Einkommen von Arbeitnehmern spürbar, da das reguläre Krankengeld der Krankenkassen deutlich unter dem gewohnten Nettolohn liegt. Um diese Lücke zu schließen, kommt der Arbeitgeber ins Spiel. Der Krankengeldzuschuss ist eine freiwillige oder durch Tarif- bzw. Arbeitsverträge geregelte Zusatzleistung des Unternehmens. Er gleicht die Differenz zwischen dem tatsächlichen Nettogehalt und dem Bruttokrankengeld der Kasse aus.

Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick

  • Rechtsgrundlage: Krankengeld ist eine gesetzliche Pflichtleistung der Krankenkasse nach Paragraf 44 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V). Der Krankengeldzuschuss hingegen basiert auf kollektiv- oder arbeitsvertraglichen Vereinbarungen oder erfolgt komplett freiwillig durch den Arbeitgeber.

  • Steuern und Abgaben: Während das Krankengeld selbst steuerfrei ist (jedoch dem Progressionsvorbehalt unterliegt), ist der Krankengeldzuschuss grundsätzlich lohnsteuerpflichtig.

  • Beitragsfreiheit: Solange der Zuschuss zusammen mit dem Krankengeld das ursprüngliche Nettoentgelt um nicht mehr als 50 Euro monatlich übersteigt, bleibt er in der Sozialversicherung beitragsfrei.

Dauer und Grenzen der Unterstützung

Die Zahlung des Zuschusses ist zeitlich meist an die Betriebszugehörigkeit gekoppelt. Viele Tarifverträge (wie im öffentlichen Dienst) sehen vor, dass der Zuschuss gestaffelt gezahlt wird – beispielsweise maximal bis zum Ende der 13. oder 39. Krankheitswoche. Ziel ist es, Langzeiterkrankte vor unverschuldetem finanziellen Ruin zu bewahren und soziale Härten abzufedern.

Wichtig: Prüfe im Ernstfall immer deinen Arbeitsvertrag oder geltende Tarifverträge, ob und in welcher Höhe dir ein Anspruch auf den Krankengeldzuschuss zusteht.