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Wie der Antrag den Grad der Behinderung (GdB) bei PTBS sichert
Der Weg zum Antrag und zur Begutachtung
Wer einen Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) aufgrund einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) stellt, muss den Fokus auf die konkreten Auswirkungen im täglichen Leben legen. Pauschale Diagnosen genügen den Versorgungsämtern nicht. Entscheidend für die Bewertung nach den versorgungsmedizinischen Grundsätzen sind vor allem die sozialen Anpassungsschwierigkeiten.
Detaillierte ärztliche Atteste, Berichte von Psychotherapeuten sowie Entlassungsbriefe aus Kliniken bilden das Fundament des Verfahrens. Aus den Unterlagen muss hervorgehen, inwieweit Bereiche wie das Berufsleben, Partnerschaften oder die Bewältigung des Alltags dauerhaft beeinträchtigt sind.
Einstufung und praktische Auswirkungen
Leichte Verläufe (GdB 0 bis 20):
Hier zeigen sich geringe Beeinträchtigungen; die berufliche und soziale Teilhabe ist weitgehend gesichert. Stärker behindernde Formen (GdB 30 bis 40):
Deutliche Einschränkungen der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit, die eine eigenständige Lebensführung erschweren. Ab einem GdB von 30 besteht die Option einer Gleichstellung mit Schwerbehinderten im Job. Schwere und komplexe PTBS (GdB 50 bis 100):
Liegt eine Schwerbehinderung ab einem GdB von 50 vor, profitieren Betroffene von Nachteilsausgleichen wie einem besonderen Kündigungsschutz, Zusatzurlaub und steuerlichen Erleichterungen.
Wichtiger Hinweis: Bei mehreren parallel bestehenden Erkrankungen – etwa einer Kombination aus PTBS und Depressionen – werden die einzelnen Werte nicht einfach addiert.
Stattdessen ermittelt das Versorgungsamt im Rahmen einer Gesamtbewertung den Gesamt-GdB.
Haben Sie bereits Erfahrungen mit der Antragstellung bei psychischen Erkrankungen gemacht oder stehen Sie dazu vor konkreten Fragen?
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