Darf der Chef nach Feierabend noch anrufen?
Wer kennt das nicht: Der Arbeitstag ist gelaufen, man möchte endlich abschalten – und dann klingelt das Handy mit einer Nummer aus dem Büro. Doch muss man wirklich auch nach Feierabend erreichbar sein? Die klare Antwort lautet: Nein.
Grundsätzlich ist niemand verpflichtet, rund um die Uhr erreichbar zu sein. „Es gibt kein gesetzliches Recht des Arbeitgebers auf permanente Erreichbarkeit“, erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Das bedeutet: Wer nach der Arbeit oder im Urlaub nicht ans Telefon gehen möchte, darf das. Weder Anrufe noch Nachrichten müssen in dieser Zeit beantwortet werden – es sei denn, eine konkrete Vereinbarung im Arbeitsvertrag sieht etwas anderes vor.
Gerade in Berufen, in denen Bereitschaftsdienste oder Notfälle vorkommen, kann Erreichbarkeit Teil der Stelle sein. Doch auch dann gilt: Pausen und Freizeit müssen respektiert werden. Die Grenze ist dort, wo ständige Erreichbarkeit zur Regel wird – und das ohne angemessene Vergütung oder Absprache.
Ein Arbeitgeber darf zwar hoffen, dass man bei dringenden Angelegenheiten noch erreichbar ist. Doch Hoffnung ist kein Recht. Wer sich nach Feierabend ständig unter Druck gesetzt fühlt, sollte das mit dem Chef klären – oder sich rechtlichen Rat holen.
Das Recht auf digitale Detox nach der Arbeit ist längst kein Luxus mehr, sondern ein wichtiger Teil der Work-Life-Balance. Und das Gesetz steht auf der Seite der Arbeitnehmer – solange keine klare vertragliche Pflicht besteht.
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