Wann muss eine Überweisung gemeldet werden?
Wenn Sie als Unternehmen, Bank, öffentliche Stelle oder auch als Privatperson eine Zahlung im Zusammenhang mit dem Ausland tätigen oder entgegennehmen, kann eine Meldepflicht bestehen. Die Regelung kommt vom Außenwirtschaftsrecht und wird von der Deutschen Bundesbank verwaltet.
Ab einem Betrag von 12.500 Euro oder dem entsprechenden Gegenwert in einer anderen Währung müssen grenzüberschreitende Zahlungen gemeldet werden. Das gilt unabhängig davon, ob Sie als Inländer an einen Ausländer zahlen oder umgekehrt – oder ob die Zahlung im Auftrag eines Ausländers von einem Inländer empfangen oder geleistet wird.
Diese Meldepflicht betrifft nicht nur große Firmen, sondern auch Privatpersonen, wenn beispielsweise größere Geldbeträge aus dem Ausland eingehen oder dorthin überwiesen werden. Auch Banken sind verpflichtet, entsprechende Transaktionen zu erfassen und an die Bundesbank zu melden.
Die Meldung erfolgt meist über das Formular-Center der Deutschen Bundesbank, das online zugänglich ist. Wer hierbei unsicher ist, sollte sich bei seiner Bank oder einem Steuerberater erkundigen – denn bei Verstößen drohen Bußgelder.
Die Meldepflicht dient der statistischen Erfassung der Zahlungsströme und ist Teil der deutschen Außenwirtschaftsverordnung. Es geht hier nicht um Kontrolle im engeren Sinne, sondern um Transparenz für die Wirtschaftsdaten. Wer regelmäßig mit dem Ausland Geschäfte macht, sollte daher wissen: Kleinere Überweisungen unter 12.500 Euro sind in der Regel unproblematisch – darüber hinaus lohnt es sich, auf die Regelungen zu achten.
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